<h2>Sofortmaßnahmen nach dem Unfall</h2><ol><li><strong>Absichern:</strong> Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen (50 m auf Landstraßen, 100 m auf Autobahnen).</li><li><strong>Helfen:</strong> Erste Hilfe leisten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.</li><li><strong>Polizei und Rettungsdienst:</strong> Bei Personenschäden immer 110/112 rufen. Auch bei größerem Sachschaden ist die Polizei sinnvoll.</li></ol><h2>Welche Daten müssen Sie erfassen?</h2><p>Notieren Sie: Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen aller Fahrzeuge, Versicherungsname und -nummer des Unfallgegners, Unfallzeit und -ort sowie Skizze oder Fotos der Unfallstelle und Fahrzeugschäden. <strong>Fotos sind Ihr bestes Beweismittel.</strong></p><h2>Den Unfallbericht nicht vorschnell unterschreiben</h2><p>Unterschreiben Sie keinen gemeinsamen Unfallbericht, wenn Sie sich über die Schuldfrage nicht einig sind oder unter Druck gesetzt werden. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab – mündlich oder schriftlich.</p><h2>Schadensersatzansprüche</h2><p>Der Geschädigte hat Anspruch auf: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten sowie Schmerzensgeld bei Verletzungen. Alle Ansprüche richten sich gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers.</p>