<h2>Volle und teilweise Erwerbsminderung</h2><p><strong>Teilweise erwerbsgemindert</strong> ist, wer krankheitsbedingt nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. <strong>Voll erwerbsgemindert</strong> ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.</p><h2>Voraussetzungen</h2><ul><li>Mindestens <strong>5 Jahre</strong> Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit).</li><li>In den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn mindestens <strong>3 Jahre</strong> Pflichtbeiträge.</li><li>Festgestellte Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung (ärztliches Gutachten).</li></ul><h2>Wie hoch ist die Rente?</h2><p>Die Höhe richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt: Als ob Sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Typische Renten liegen je nach Beitragsjahren zwischen <strong>800 und 1.500 € monatlich</strong>.</p><h2>Häufige Ablehnungsgründe und was Sie tun können</h2><p>Die Deutsche Rentenversicherung lehnt viele Anträge ab. Wichtig: Legen Sie innerhalb eines Monats <strong>Widerspruch</strong> ein, wenn Sie abgelehnt werden. Im Widerspruchs- und Klageverfahren werden viele Anträge doch noch bewilligt – oft mit anwaltlicher Unterstützung.</p>