Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch und wie hoch fällt sie aus?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Wir erklären die Voraussetzungen, Berechnung und häufige Ablehnungsgründe.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

<h2>Volle und teilweise Erwerbsminderung</h2><p><strong>Teilweise erwerbsgemindert</strong> ist, wer krankheitsbedingt nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. <strong>Voll erwerbsgemindert</strong> ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.</p><h2>Voraussetzungen</h2><ul><li>Mindestens <strong>5 Jahre</strong> Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit).</li><li>In den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn mindestens <strong>3 Jahre</strong> Pflichtbeiträge.</li><li>Festgestellte Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung (ärztliches Gutachten).</li></ul><h2>Wie hoch ist die Rente?</h2><p>Die Höhe richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt: Als ob Sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Typische Renten liegen je nach Beitragsjahren zwischen <strong>800 und 1.500 € monatlich</strong>.</p><h2>Häufige Ablehnungsgründe und was Sie tun können</h2><p>Die Deutsche Rentenversicherung lehnt viele Anträge ab. Wichtig: Legen Sie innerhalb eines Monats <strong>Widerspruch</strong> ein, wenn Sie abgelehnt werden. Im Widerspruchs- und Klageverfahren werden viele Anträge doch noch bewilligt – oft mit anwaltlicher Unterstützung.</p>

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