<h2>Was ist das Bürgergeld?</h2><p>Das Bürgergeld (SGB II) ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Es ersetzt seit Januar 2023 das frühere Hartz-IV-System und setzt auf mehr Vertrauen, weniger Sanktionen und stärkere Förderung.</p><h2>Regelsätze 2026</h2><p>Die Regelbedarfsstufen werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende Sätze: <strong>Alleinstehende: 563 €</strong>, Paare je Partner: 506 €, Jugendliche (15–18 J.): 471 €, Kinder (7–14 J.): 390 €, Kinder (0–6 J.): 357 €. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Höhe).</p><h2>Wer hat Anspruch?</h2><p>Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die erwerbsfähig (mind. 3 Std./Tag arbeitsfähig), hilfebedürftig (kein ausreichendes Einkommen/Vermögen) und zwischen 15 und 65 Jahre alt sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.</p><h2>Schonvermögen und Karenzzeit</h2><p>Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) gibt es großzügigere Vermögensschutzregelungen: bis zu <strong>40.000 € pro Person</strong> sind geschützt, ab dem zweiten Jahr gelten niedrigere Grenzen.</p><h2>Mitwirkungspflichten und Sanktionen</h2><p>Sie müssen aktiv an der Eingliederung mitwirken – Termine wahrnehmen, Bewerbungen einreichen, Maßnahmen teilnehmen. Pflichtverletzungen können zu Leistungskürzungen von bis zu 30 % führen. Vollständige Streichungen sind nur in Extremfällen möglich.</p>