Mietkaution zurückfordern: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Nach dem Auszug warten viele Mieter vergeblich auf ihre Kaution. Was der Vermieter einbehalten darf, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr Geld notfalls einklagen – alles Wichtige kompakt erklärt.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

<h2>Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?</h2><p>Nach Ihrer Auszug-Übergabe hat der Vermieter üblicherweise <strong>drei bis sechs Monate</strong> Zeit, die Kaution abzurechnen – allerdings nur, wenn berechtigte Forderungen geprüft werden müssen (z. B. Betriebskostenabrechnung, Schäden). Gibt es keine offenen Ansprüche, muss die Rückzahlung unverzüglich erfolgen.</p><h2>Was darf der Vermieter einbehalten?</h2><p>Der Vermieter darf die Kaution nur für konkrete, nachweisbare Forderungen verwenden: <strong>Mietschulden</strong>, noch offene Betriebskostennachzahlungen oder <strong>Schäden</strong>, die über normale Abnutzung hinausgehen. Normale Gebrauchsspuren – Kratzer im Parkett, leichte Wandverfärbungen – gehen nicht zu Ihren Lasten.</p><h2>Schönheitsreparaturen und die Kaution</h2><p>Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen beim Auszug. Der BGH hat zahlreiche dieser Klauseln für unwirksam erklärt – insbesondere starre Renovierungsintervalle ("muss alle 3 Jahre gestrichen werden"). Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, bevor Sie renovieren.</p><h2>So fordern Sie die Kaution zurück</h2><ol><li>Senden Sie eine schriftliche Aufforderung mit Frist (14 Tage) per Einschreiben.</li><li>Setzen Sie eine zweite Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte.</li><li>Klagen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht – der Streitwert bestimmt die Kosten.</li></ol><h2>Verjährungsfrist beachten</h2><p>Kautionsrückforderungsansprüche verjähren nach <strong>drei Jahren</strong> zum Jahresende. Handeln Sie also rechtzeitig, damit Ihr Anspruch nicht verfällt.</p>

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