<h2>Was ist eine Eigenbedarfskündigung?</h2><p>Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen benötigt. Der Bedarf muss <strong>ernsthaft, konkret und nachvollziehbar</strong> sein – bloßes Wünschen reicht nicht.</p><h2>Wer gilt als begünstigte Person?</h2><p>Der Vermieter darf Eigenbedarf anmelden für: sich selbst, seinen Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister sowie Personen, zu denen ein enger persönlicher Kontakt besteht (z. B. Pflegeperson). Fernverwandte wie Cousins werden kritisch beurteilt.</p><h2>Wie müssen Vermieter den Eigenbedarf begründen?</h2><p>Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter <strong>konkret darlegen</strong>, wer einziehen soll, warum gerade diese Wohnung benötigt wird und weshalb andere verfügbare Wohnungen des Vermieters nicht geeignet sind. Pauschale Begründungen reichen nicht aus.</p><h2>So wehren Sie sich als Mieter</h2><ul><li>Prüfen Sie die Begründung kritisch – ist der Bedarf wirklich so konkret wie dargestellt?</li><li>Verlangen Sie Nachweise (z. B. Dokumente, die den dringenden Bedarf belegen).</li><li>Erheben Sie <strong>Widerspruch</strong> bei sozialer Härte: schwere Krankheit, hohes Alter, keine zumutbare Ersatzwohnung.</li><li>Klagen Sie auf Fortsetzung des Mietverhältnisses.</li></ul><h2>Vortäuschung des Eigenbedarfs</h2><p>Meldet der Vermieter vorgetäuschten Eigenbedarf an und vermietet die Wohnung danach weiter oder lässt sie leer stehen, hat der ehemalige Mieter Anspruch auf <strong>Schadensersatz</strong> – inkl. Umzugskosten und Mietdifferenz.</p>