<h2>Gewährleistung – das gesetzliche Recht</h2><p>Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht (§§ 434 ff. BGB), das Sie automatisch als Käufer haben – ohne dass es vereinbart werden muss. Bei einem Mangel, der beim Kauf bereits vorhanden war, können Sie Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen.</p><h2>Gewährleistungsfristen</h2><p>Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt <strong>2 Jahre</strong> ab Lieferung (bei Neuwaren im B2C-Bereich). In den ersten <strong>12 Monaten</strong> wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war – der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Danach müssen Sie als Käufer die Beweislast tragen.</p><h2>Garantie – die freiwillige Leistung</h2><p>Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie ist vertraglich geregelt und kann in Umfang und Dauer stark variieren. Wichtig: Garantie und Gewährleistung bestehen nebeneinander.</p><h2>Reparatur oder Ersatz?</h2><p>Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung – Sie können wählen, ob Sie Reparatur oder Ersatzlieferung wünschen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, können Sie: Rücktritt vom Vertrag und volle Erstattung verlangen, den Preis mindern, oder Schadensersatz fordern.</p>