Arbeitszeugnis: Ihr Anspruch, die Geheimcodes und wie Sie ein gutes Zeugnis erhalten

Das Arbeitszeugnis ist eine der wichtigsten Unterlagen bei der Jobsuche – und gleichzeitig ein Feld voller ungeschriebener Gesetze. Wir erklären Ihre Rechte und die versteckten Botschaften im Zeugnis.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

<h2>Ihr Anspruch auf ein Zeugnis</h2><p>Als Arbeitnehmer haben Sie nach §109 GewO Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie können zwischen einem <strong>einfachen Zeugnis</strong> (nur Dauer und Art der Tätigkeit) und einem <strong>qualifizierten Zeugnis</strong> (mit Leistungs- und Verhaltensbewertung) wählen. Fordern Sie immer das qualifizierte.</p><h2>Die Zeugnissprache – was wirklich gemeint ist</h2><p>Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, dürfen aber nicht lügen. Die Praxis hat eine Geheimsprache entwickelt:</p><ul><li><em>"Er erledigte alle Aufgaben zu unserer <strong>vollen</strong> Zufriedenheit"</em> = sehr gut (Note 2)</li><li><em>"... zu unserer Zufriedenheit"</em> (ohne Zusatz) = befriedigend (Note 3)</li><li><em>"Er war stets bemüht"</em> = hat das Ziel nie erreicht (Note 5)</li><li><em>"Er verstand es, seine Interessen zu vertreten"</em> = war schwierig im Umgang</li></ul><h2>Wann können Sie ein Zeugnis anfechten?</h2><p>Sie können die Änderung eines Zeugnisses verlangen, wenn es formal fehlerhaft ist, wenn es unvollständig wichtige Tätigkeiten verschweigt, wenn die Bewertung nachweislich nicht der Realität entspricht oder wenn negative Formulierungen die Geheimcodes enthalten.</p><h2>Zeugnis einklagen</h2><p>Verweigert der Arbeitgeber das Zeugnis oder ist es trotz Forderung fehlerhaft, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Verjährungsfrist: drei Jahre. Im Eilfall ist auch eine einstweilige Verfügung möglich.</p>

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