Krankheit und Kündigung: Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Darf man krank gekündigt werden? Ja – aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Wir erklären, was Arbeitgeber nachweisen müssen und wie Sie sich schützen können.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

<h2>Krankheit als Kündigungsgrund – geht das?</h2><p>Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich möglich – sie zählt zu den personenbedingten Kündigungen. Aber sie unterliegt einer strengen dreistufigen Prüfung durch die Arbeitsgerichte.</p><h2>Die drei Voraussetzungen</h2><h3>1. Negative Prognose</h3><p>Der Arbeitgeber muss zum Kündigungszeitpunkt damit rechnen können, dass die krankheitsbedingte Fehlzeit auch künftig anhalten wird. Krankheiten mit guter Heilungsprognose reichen nicht aus.</p><h3>2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen</h3><p>Die Fehlzeiten müssen zu konkreten betrieblichen Störungen führen: Produktionsausfälle, Mehrbelastung anderer Kollegen, hohe Lohnfortzahlungskosten (in der Regel mehr als <strong>6 Wochen pro Jahr über mehrere Jahre</strong>).</p><h3>3. Interessenabwägung</h3><p>Im dritten Schritt werden die Interessen beider Seiten abgewogen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers versus wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers.</p><h2>Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)</h2><p>Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein BEM-Gespräch anbieten. Unterlässt er das, erschwert das die Kündigung erheblich vor Gericht.</p><h2>Schwerbehinderung: besonderer Schutz</h2><p>Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen zusätzlichen Schutz: Vor jeder Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.</p>

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